In der Schweiz gibt es Rasselisten – viele Hunderassen dürfen nicht in die Schweiz einreisen

Dobermann
Wie ist die derzeitige Lage in Bezug auf Rasselisten in der Schweiz? In rund der Hälfte der Kantone wurden Bewilligungspflichten für unterschiedliche Rassen erlassen. Im Kanton Tessin ist eben eineListe bewilligungspflichtiger Hunde präsentiert worden – mit 30 Hunderassen. Die Kantone Wallis, Genf, Fribourg und nun auch Zürich haben sogar Hundetypen verboten. In weiteren Kantonen sind Forderungen anch Rasseverboten anhängig.
Dies führt dazu, dass die Hunde nicht mehr platziert werden können und das Volk bei einer Astimmung aufgrund der sprachlich geschaffenen Bedrohung zu jeder gesetzlichen Vorlage unbesehen “ja” sagt.
Im Kanton Wallis sind z.B. diese Hunde auf der sog. “Rasseliste” : Pitbull-Terrier, Amercian Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bulltierier, Bulltierrier, Dobermann, argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, spanischer Mastiff, Naepolitan Mastiff, Tosa, sowie Kreuzungen dieser Rasse.
Hunde mit kupierten Ohren oder Schwänzen dürfen ebenfalls nicht einreisen.


