Einreisebestimmungen für den Hund – Leinen – Maulkorb-Pflicht – Reisen mit dem Hund
Einreise-Bestimmungen: Ausnahmen sind die Regel
Wohin die Reise mit dem vierbeinigen Freund tatsächlich geht, ist nicht nur vom Wunsch-Urlaubsziel, sondern auch von den Einreisebestimmungen abhängig.
Als Erstes darf jedoch unabgängig vom Reiseland der Besuch beim Tierarzt mit Gesundheitscheck und Impfungen nicht fehlen. Welche Ausweise und Ausstattung das Tier im Urlaub benötigt, ist je nach Urlaubsland sehr unterschiedlich. Generell muss innerhalb der EU-Länder ein Heimtierpass mitgeführt werden, der vom Tierarzt ausgestellt wurde und eine gültige Tollwutimpfung bescheinigt. Auch ein Mikrochip zur Erkennung des Tieres ist in vielen Ländern Vorschrift.
Kompliziertere Sonderregelungen gelten in Schweden, Irland, Malta und Großbritannien. Wer beispielsweise mit dem Hund nach England einreisen will, muss langfristig planen: Nach einem vorgeschriebenen Tollwut-Test müssen sechs Monate Wartezeit vergehen, bevor das Tier ins Land mitgeführt werden darf. Bei Reisen in die USA ist ein Gesundheitszeugnis für den Hund notwendig, das auf Menschen übertragbare Krankheiten ausschließt.
Doch nicht nur die Gesundheit des Tieres spielt bei der Einreise eine Rolle: In einigen Ländern besteht eine Leinen- oder Maulkorb-Pflicht. Selbst innerhalb Deutschlands gibt es diesbezüglich in jedem Bundesland andere Vorschriften.
Da die Einreise-Regelungen der Länder so unterschiedlich sind und sich schnell ändern können, ist zu empfehlen, sich rechtzeitig beim Tierarzt, der Botschaft des jeweiligen Reiselandes, dem Deutschen Grünen Kreuz oder dem zuständigen Fremdenverkehrsamt über die aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.


